Achim Förster – Spezialist für Urheber- und Medienrecht informiert die Leitung der Christophorus GmbH

Schwerpunkt: Das Recht am Bild in der Praxis

Dr. Achim Förster im Impulsvortrag. Foto: Günther Purlein

§ 22 KUG

  1. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
  2. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
  3. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.

Nach dem Impulsvortrag von Prof. Dr. Achim Förster von der FHWS und den geplanten 60 min. waren den Leitungskräften die Fragen noch lange nicht ausgegangen. Mit Geduld und höchster Kompetenz beantwortete der Referent alle Fragen und nahm konkret und praxisnah Stellung zu den Konstellationen, die in der Christophorus Gesellschaft vorkommen.

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