In der Freiheit klarkommen

Neues Gruppenangebot der Christophorus-Gesellschaft für Männer aus der JVA

Wer sich nach der Haftentlassung neu anmelden will, egal ob bei einer gemieteten Wohnung, oder ob ein Bekannter ihn aufnimmt: er braucht eine vom Vermieter unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung, zeigt Werner Schüler in der Entlassungsvorbereitung.

Würzburg. Wenn er rauskommt, will er als erstes etwas für seinen Sohn kaufen. Ein ganz tolles Spielzeug. Das richtig was kosten darf. Als Leonhard S. in die Justizvollzugsanstalt (JVA) kam, war sein Sohn noch ein Baby. Drei Jahre ist der kleine Mann jetzt alt. Noch drei Monate, dann wird er ihn wieder sehen. Leonhard S. freut sich sehr auf die Freiheit. „Was draußen alles auf ihn zukommt, ist ihm zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht richtig klar“, meint Werner Schühler von der Christophorus-Gesellschaft.

Werner Schühler lernte Leonhard S. vor wenigen Wochen kennen. Seit Januar trifft sich der Leiter der Straffälligenhilfe der Christophorus-Gesellschaft monatlich mit einer kleinen Gruppe von Inhaftierten in der JVA. Jedem von Ihnen steht im nächsten halben Jahr die Entlassung bevor. Auch der 35-Jährige Leonhard S. kam in Schühlers neues Gruppenangebot zur Entlassungsvorbereitung.

Zusammen mit einem Mitarbeiter des Sozialdienstes aus der JVA klärt Schühler in den je zweistündigen Sitzungen darüber auf, was nach der Haftentlassung beachtet und unbedingt erledigt werden muss. 39 Männer nahmen das Angebot bisher wahr. Manche mussten gerade einmal für zwei Monate hinter Gittern, weil sie eine Geldstrafe nicht zahlen konnten. Andere saßen bereits sechs Jahre ein. Einige der Männer haben die Gewissheit, dass sie nach der Haft an ihr altes Leben anknüpfen können. Andere haben überhaupt keine Ahnung, wie das Leben draußen für sie weitergehen soll.

Leonhard S. erfuhr durch den Kurs viel Neues. Zum Beispiel kann man nicht einfach aufs Amt gehen und eine Adresse angeben, unter der man ab sofort wohnen wird. „Das ist früher so gewesen“, erläutert Werner Schühler. Heute verlangt die Kommunalbehörde die Bescheinigung durch den Wohnungsgeber.

Wer nach der Haft überhaupt niemanden hat, der ihn aufnimmt, sollte sich möglichst früh Gedanken machen, wo er unterkommen könnte. Möglicherweise kommt auch eine Einrichtung in Frage. Die Christophorus-Gesellschaft selbst bietet zum Beispiel sozialtherapeutische Plätze im Johann-Weber-Haus sowie Plätze im ambulant betreuten Wohnen an.

„Wohnen war bei unseren Veranstaltungen bisher immer ein großes Thema“, berichtet Schühler. Natürlich sei auch die berufliche Perspektive wichtig: „Das ist die Aufgabe von Mitarbeitern der Agentur für Arbeit und des Jobcenters.“ Diese beiden Institutionen beraten ebenfalls direkt in der JVA.

In der neuen Gruppe unter Werner Schühler wird insbesondere geklärt, welche Anträge sofort nach der Entlassung gestellt werden müssen. Das betrifft das Arbeitslosengeld 1 und 2, aber zum Beispiel auch Anträge auf die Erstausstattung einer Wohnung. Auch um ihre Krankenversicherung müssen sich Haftentlassene kümmern. Schühler: „Sie sollten möglichst bei derselben Versicherung eine Wiederaufnahme beantragen, bei der sie vor der Inhaftierung versichert waren.“

Allein mit solchen bürokratischen Angelegenheiten sind Haftentlassene in den ersten Tagen und Wochen vollauf beschäftigt. Gleichzeitig tauchen Fragen auf, die nicht ganz so einfach zu beantworten sind. „Viele bemerken, dass es gar nicht so leicht ist, mit der freien Zeit umzugehen“, sagt Schühler. Im Gefängnis waren die Tagesstrukturen vorgegeben. Nach der Entlassung gilt es die Zeit wieder selbst zu füllen. Das ist nicht einfach, wenn man während der Haft seine alten Beziehungen verloren hat und in einer neuen Stadt noch niemanden kennt. Schühler: „Auch über solche Fragen können Haftentlassene jederzeit mit mir sprechen.“

Die Veranstaltungsreihe in der JVA hat neben der konkreten Informationsvermittlung vor allem den Sinn, Werner Schühler im Gefängnis als wichtige Adresse vor und nach der Haftentlassung bekannt zu machen. Viele Männer, die bisher in den Gruppentreff kamen, entschieden, sich noch in der JVA von Schühler individuell beraten zu lassen. Nicht wenige kamen auch nach der Haftentlassung zu ihm in die Wallgasse, um über aktuelle Probleme zu reden. „Häufig geht es in diesen Gesprächen um Finanzielles“, so der Experte für freie Strafentlassenenhilfe.

Mit dem Überbrückungsgeld klarzukommen, ist alles andere als einfach. Dies wurde auch Leonhard S. durch das Gruppenangebot klar. Über rund 1.000 Euro wird er nach seiner Haftentlassung verfügen. Das erschien ihm zunächst wie sehr viel Geld. Darum auch der Traum von einem luxuriösen Spielzeug für den kleinen Sohn. Nachdem er an Schühlers Angebot teilgenommen hatte, sah Leonhard S. seine Situation jedoch realistischer. 1.000 Euro, erkannte er, sind „draußen“ schnell weg.

Zu seiner Frau würde Leonhard S. auch nicht mehr gehen können. Er braucht also eine eigene Wohnung. Das heißt, dass er eine Kaution aufbringen muss. Selbst wenn das Jobcenter die Erstausstattung finanziert, bleiben noch Kosten an ihm hängen. Ein Fernseher beispielsweise ist in der Erstausstattung nicht vorgesehen. Den muss er sich irgendwo günstig besorgen. Sein Sohn soll dennoch ein Spielzeug bekommen. Es muss ja nicht allzu teuer sein.

Günther Purlein

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