Wieder Fuß fassen ist schwer

Christophorus-Gesellschaft unterstützt Inhaftierte nach der Entlassung aus der JVA

Im Einsatz für Gefangene (v.l.): Pia-Theresia Franke (Caritas, Direktorin), Heidi Ott (Diakonie in Bayern, Fachreferentin Straffälligenhilfe), Werner Schühler (ZBS, Leiter) und Cornelius Wichmann (Caritas, Online-Beratung). Foto: G. Purlein

Im Gefängnis ist alles komplett anders als draußen, in der Freiheit. Gefangene können wenig selbst bestimmen und entscheiden. Genau das macht den Neustart nach Verbüßen der Haft so schwierig. Nach vielen Monaten oder Jahren, in denen nichts Persönliches geregelt werden musste, stehen plötzlich unzählige Entscheidungen an. Welche Herausforderung dies für Betroffene und ihre Unterstützer bedeutet, machte der diesjährige Christophorus-Tag deutlich.

Jedes Jahr am 24. Juli erinnert die Christophorus-Gesellschaft an ihren Namensgeber, den Heiligen Christophorus. Die Feiern finden abwechselnd in den verschiedenen Einrichtungen der ökumenischen Gesellschaft statt. In diesem Jahr stand die Straffälligenhilfe im Fokus. Werner Schühler, Leiter der Zentralen Beratungsstelle für Strafentlassene, stellte sein Kursangebot in der Würzburger Justizvollzugsanstalt (JVA) vor. Das hilft Gefangenen seit einem Jahr erfolgreich, nach der Haftentlassung leichter Fuß zu fassen.

Wohin soll es nach der Haft gehen? Für viele Gefangene ist das eine schwierige Frage. „Beziehungen und Familien zerbrechen oft während der Haft“, erläuterte Schühler. Im Kurs, den der Experte für die Entlassvorbereitung zusammen mit dem Sozialdienst der JVA Würzburg organisiert, lernen die Gefangenen verschiedene Anlaufstellen kennen. Wer möchte, bekommt zusätzlich ein Einzelgespräch. „Sind Sie wirklich sicher, dass Ihr Freund Sie aufnehmen wird?“, hakt Schühler dann nach. Nicht selten, sagt er, stellt sich heraus, dass der vermeintlich sichere Zufluchtsort nach der Entlassung auf einem vagen Versprechen beruht.

Die Wohnungsnot ist eines der größten Probleme für Menschen, die sich nach längerer Freiheitsstrafe ein neues Leben aufbauen müssen. In Würzburg haben die Betroffenen zwar die Möglichkeit, sich auf die Liste für Bewerber um eine Sozialwohnung setzen zu lassen. „Doch die Vermieter bekommen immer fünf Menschen aus dieser Liste vorgeschlagen“, so Schühler. Fast kein Strafentlassener schafft es, sich gegen seine vier Mitbewerber durchzusetzen. So gut es sei, dass eine solche Liste überhaupt existiert: „Unseren Leuten wird sie nicht gerecht.“

Schühler versucht alles, um zu vermeiden, dass die Entlassenen in die Obdachlosenunterkunft kommen. Denn hier zu leben, birgt ein hohes Rückfallrisiko. Manchmal gibt es jedoch keine andere Möglichkeit. So musste Schühler soeben einen ehemaligen Inhaftierten, der aufgrund massiver Drogenprobleme zwei Jahre lang in Therapie war, auf die Obdachlosenunterkunft verweisen. Hier ist der 40-Jährige von  Menschen mit massiven Suchtproblemen umgeben. Ob er es schaffen wird, in diesem Umfeld abstinent zu bleiben, scheint fraglich. Zwei Jahre Therapie stehen damit auf dem Spiel.

„Der Wohnraummangel gehört zu den größten Herausforderungen der Straffälligenhilfe“, bestätigte Heidi Ott, Fachreferentin Straffälligenhilfe der Diakonie in Bayern. Sie unterstützt die Forderung der Christophorus-Gesellschaft nach besonderen Zugängen zu Wohnungen für Menschen, die aus der Haft entlassen werden. Außerdem seien spezielle Wohnplätze für ehemals inhaftierte Frauen sowie für Ex-Gefangene mit psychischer Erkrankung notwendig.

Kommt ein Mensch wegen Körperverletzung, Diebstahl oder Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz  hinter Gittern, wirkt sich das auf sein gesamtes persönliches Umfeld aus. Die Lebensgefährtin, die Kinder und die Eltern sind zwangsläufig betroffen. Mit einem Online-Beratungsangebot versucht die Caritas deutschlandweit seit fünf Jahren, Angehörigen von Inhaftierten zu helfen, erläuterte Cornelius Wichmann, Fachreferent für die Online-Beratung beim Deutschen Caritasverband. Seit Februar gehört Werner Schühler dem 30-köpfigen Beraternetzwerk an.

Da ist zum Beispiel die junge Frau, deren Lebensgefährte vor mehreren Monaten inhaftiert wurde. Sie hat zwei Kinder, vom Vater ist sie geschieden. Nun muss sie sich alleine um die beiden kümmern und gleichzeitig ihrem Beruf nachgehen. „Welche finanziellen Hilfen gibt es für mich?“, will sie via Mail wissen.

Der Lebensgefährte einer inhaftierten Frau meldete sich, weil er nicht wusste, wie er seinen Nachbarn sagen sollte, dass seine Partnerin im Gefängnis sitzt. Bisher hatte er vorgegeben, sie wäre aufgrund einer psychischen Krise in der Klinik. Damit war die Hoffnung verbunden gewesen, dass die Frau bald wieder freikommt. Nun schwand diese Hoffnung. Und der Mann wusste nicht, wie er mit der langen Haftstrafe seiner Partnerin umgehen sollte.

Dass sie stigmatisiert werden, darunter leiden Inhaftierte und ihre Angehörigen mit am meisten. In den verschiedenen Einrichtungen der Christophorus-Gesellschaft treffen sie auf haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, die keine Vorbehalte haben. „Hier begegnet man den Menschen auf Augenhöhe“, betonte Pia-Theresia Franke, Direktorin des diözesanen Caritas-Verbands. Und jeder wird wertgeschätzt.

Günther Purlein

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